Bademeistermodul

Modul „Wasserrettung“ für Bäderpersonal

Frage 1: In welchem österreichischen Gesetz oder Verordnung ist festgehalten, nachdem Bäderpersonal inkl. Badeaufsicht, Badewarte & Bademeister schwimmen können muss?
Antwort 1: Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, dass Badeaufsichten, Badewarte & Bademeister:innen schwimmen können müssen.

Nachfrage: Nirgends ist gesetzlich vorgeschrieben, dass dieses Bäderpersonal schwimmen können muss?
Antwort 2: Nein, aber eine Verpflichtung dazu kann indirekt und individuell vorliegen:

Bäderpersonalausbildung nach ÖNORM S-1150

Die ÖNORM S-1150 regelt die Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal. Ob der Badebetreiber verpflichtet ist Personal anzustellen, das gemäß der ÖNORM S 1150 ausgebildet ist, ist gesetzlich derzeit nicht verpflichtend geregelt. Allerdings:

  • Wird im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid von der Behörde (zumeist Bezirkshauptmannschaft) die Einhaltung von Ö-NORMEN vorgeschrieben, so sind diese verpflichtend einzuhalten.
  • Darüber hinaus ist es möglich, dass die Nichteinhaltung von Ö-NORMEN von den Gerichten als Missachtung des erforderlichen „Standes der Technik“ bzw. der Verkehrssicherungspflicht qualifiziert wird, und somit eine Haftung des Bäderbetreibers auslösen kann. (Quelle: Infoblatt WKO)

Frage 3: Und in der ÖNORM S-1150 steht geschrieben, dass Bäderpersonal schwimmen können muss?
Antwort 3: Nein, aber eine Verpflichtung dazu – sogar im Status eines Rettungsschwimmers – kann erneut indirekt vorliegen:

  • Ergibt die vorgeschriebene Risikoanalyse einer Badeeinrichtung durch den Badbetreiber die Einschätzung, dass in seinem Bad eine Beckenaufsicht mit aktuellen Kenntnissen des Rettungsschwimmen zur Risikominimierung angezeigt ist – so ist dies einzufordern (Badbetreiber kann dies/muss die entsprechenden Kenntnisse verlangen).
  • Die ÖNORM S-1150 empfiehlt für Ausbildungsstufe 1 (Badeaufsicht); Ausbildungsstufe 4 (Badewart für Großanlagen), Ausbildungsstufe 5 (Badewart für Kleinbadeteiche) und Bademeister (höchste Ausbildungsstufe) eine Wasserrettungsausbildung gemäß Erlass 704.730/0004-VI/4/2005, z. B. ÖRSA Helferschein, Retterschein.
  • Bei uns können Sie Mitarbeiter:innen oder sich selbst zum Rettungshelfer(„Helferschein“) oder Rettungsschwimmer („Retterschein) nach ÖRSA (Österreichische Rettungsschwimmabzeichen) – gemäß „ÖNORM S-1150 Empfehlung“ ausbilden lassen:
Grundausbildung Helfer- & Retterschein
Hier zur Anmeldung und Info zu Helfer-/Retterschein!

Wenn Sie eine empfohlene Rettungsschwimmer Grundausbildung nach ÖNORM S-1150 benötigen, folgen Sie bitte dem obigen Link.

Wenn Sie bereits grundausgebildetes Personal haben:

Das Modul „Wasserrettung“ (WRD-P1) – Kenntnis Aufrechterhaltung und Überprüfung

onorm_s-1150… ist unser Angebot, Ihre Mitarbeiter:innen individuell und ortsbezogen auf dem aktuellen Stand der wasserrettungstechnischen Fertig- und Fähigkeiten zu halten und zu überprüfen.

Sie entsprechen damit den Anforderungen nach ÖNORM EU 15288, betroffenem Personal eine fortlaufende Schulung in den Sicherheitsverfahren anzubieten, und der Überprüfungsverpflichtung nachzukommen. (Für die verlangte persönliche konditionelle Leistungsfähigkeit haben Mitarbeiter:innen auch persönlich zu sorgen).

Voraussetzung zur Teilnahme

Teilnehmer müssen bereits zu Beginn eine Rettungsschwimmerausbildung (mindestens „Helferschein“) und eine gültige Erste Hilfe Ausbildung (16 Std.) oder Auffrischung (8 Std.) vorweisen.

Inhalte und Dauer

Die mindestens 4 Stunden Ausbildungszeit gliedert sich in etwa 2 Stunden Theorie und 2 Stunden Praxis. Dabei werden Rettungstechniken wiederholt oder geschult und auch praktisch geübt, andere nur demonstriert, wichtige Sicherheitsthemen diskutiert.

Wir kommen zu Ihnen:

Die Inhalte werden speziell an die Begebenheiten vor Ort (Ihrem Schwimmbad) angepasst, an Ihrer Risikoanalyse ausgerichtet, und auf Wunsch auch bei Ihnen in Ihrem Schwimmbad direkt durchgeführt.

Gültigkeit

Bei aktiver Teilnahme an der gesamten Ausbildung ohne Fehlzeiten wird eine Ausbildungsbestätigung ausgestellt. Die Ausbildung ist drei Jahre gültig. Eine Verlängerung (wieder für 3 Jahre) ist durch eine entsprechende Fortbildung, wobei zumindest die geforderten praktischen Fertigkeiten wiederholt werden müssen, zu erlangen.

Wir wiederholen: Sie entsprechen damit den Anforderungen nach ÖNORM EU 15288, betroffenem Personal eine fortlaufende Schulung in den Sicherheitsverfahren anzubieten, und der Überprüfungsverpflichtung nachzukommen.

Kosten

Bundesweit gilt bei der ÖWR (Österreichische Wasserrettung) ein einheitlicher Kursbeitrag von 90,- exkl. Badeintritt/Person für externe (nicht aktive Mitglieder der Österreichischen Wasserrettung) für das „Modul Wasserrettung“, zuzüglich Reisekosten für die Ausbildner:innen.

Termin und Teilnehmer

Maximal 6 Teilnehmer können in einem Kurs teilnehmen. Eine Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen ist empfohlen. Termine werden mit Ihnen individuell vereinbart.

Kontakt:

Christian Köhler
Abschnittsleiter
+43 670 559922
kontakt@ertrinken.at


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Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit 2024 (erscheint jährlich)

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