Modul „Wasserrettung“ für Bademeister
Bäderpersonalausbildung nach ÖNORM S-1150
Die ÖNORM S-1150 regelt die Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal.
Ob der Badebetreiber verpflichtet ist Personal, das gemäß der ÖNORM S 1150 ausgebildet ist, anzustellen ist gesetzlich derzeit nicht geregelt. Wird jedoch im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid von der Behörde die Einhaltung von ÖNORMEN vorgeschrieben, so sind diese einzuhalten. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Nichteinhaltung von Ö-NORMEN von den Gerichten als Missachtung des erforderlichen „Standes der Technik“ bzw. der Verkehrssicherungspflicht qualifiziert wird, und somit eine Haftung des Bäderbetreibers auslösen kann. (Quelle: Infoblatt WKO)
Diese ÖNORM S-1150 Ausbildung gliedert sich in verschiedene Module, die teils aufeinander aufbauen. Die Ausbildungsstufen sind Badeaufsicht (16 UE), Saunawart (16 UE), Badewart für Kleinbecken (24 UE), Badewart für Großbecken (39 UE), Badewart für Kleinbadeteiche und Bäder an Oberflächengewässern (40 UE), Bademeister (80 UE) und Bädertechniker (48 UE). (1 UE: 50 Minuten).
Modul „Wasserrettung“ (WRD-P1)
Bereits in ÖNORM S-1150 Ausbildungsstufe 1 (Badeaufsicht) ist die Absolvierung das Moduls „Wasserrettung WRD Pool1“ im Ausmaß von mindestens 4 UE als freiwillige Zusatzleistung angeboten.
Während ein Großteil der Ausbildungseinheiten von Bildungsinstituten wie z.B.: dem WIFI angeboten werden, ist das Modul „Wasserrettung WRD Pool1“ dort ausgegliedert und bei einschlägigen Organisationen, etwa bei uns, zu absolvieren.
Voraussetzung zur Teilnahme
Teilnehmer müssen bereits zu Beginn eine Rettungsschwimmerausbildung (mindestens „Helferschein“) und eine nicht älter als 5 Jahre zurückliegende 16 Std. Erste Hilfe Ausbildung vorweisen.
Inhalte und Dauer
Die mindestens 4 Stunden Ausbildungszeit gliedert sich in etwa 2 Stunden Theorie und 2 Stunden Praxis. Dabei werden einige Rettungstechniken geschult und auch praktisch geübt, andere nur demonstriert, wichtige Sicherheitsthemen diskutiert.
Gültigkeit
Bei aktiver Teilnahme an der gesamten Ausbildung ohne Fehlzeiten wird eine Ausbildungsbestätigung ausgestellt. Die Ausbildung ist drei Jahre gültig. Eine Verlängerung (wieder für 3 Jahre) ist durch eine entsprechende Fortbildung, wobei zumindest die geforderten praktischen Fertigkeiten wiederholt werden müssen, zu erlangen.
Kosten
Bundesweit gilt ein einheitlicher Kursbeitrag von 90,- exkl. Badeintritt/Person für externe (nicht aktive ÖWR Mitglieder) für das „Modul Wasserrettung“. Sollte die Ausbildung in externen Bädern stattfinden, ist mit Reisekosten für die Ausbildner zu rechnen.
Termin und Teilnehmer
Maximal 6 Teilnehmer können in einem Kurs teilnehmen. Eine Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen, bestenfalls aus dem gleichen Bad, ist zu empfehlen.
Kontakt:
Christian Köhler
Abschnittsleiter Stv.
+43 670 559922
kontakt@ertrinken.at