Lerchenbad Betreuung auch im Corona Jahr
Das achte Jahr werden wir nun schon mit der Sommerbetreuung des Kindefreibades „Lerchenhöhe“ seitens der Gemeinde Brunn am Gebirge betraut. Und es ist ein besonderes Jahr, gilt es für uns alle doch auf die besonderen Verhaltensmaßnahmen zum Schutz vor Covid-19 zu achten. Wobei – das Wichtigste wird die Eigenverantwortung unserer kleinen und großen Besucher sein, auf die wir hoffen – denn „Badepolizei“ braucht es hoffentlich keine.
Die Badeordnung im Kinderfreibad Lerchenhöhe 2020 in Brunn am Gebirge:
Mit dem Betreten des Kinderfreibades Lerchenhöhe akzeptieren Sie die Badeordnung:
- Öffnungszeiten nur bei Schönwetter, frühestens 10:30 Uhr bis spätestens 19:00 Uhr. Ein außerzeitliches Betreten ist wegen chemischer Reinigungsprozesse verboten und gefährlich.
- Der eingezäunte Badbereich darf nur zum Zwecke und während des Badens von Kindern und deren max. 2 Begleitpersonen (zur Aufsicht) betreten werden. Nach dem Baden und Duschen und Abtrocknen ist das Gelände wieder zu verlassen (CoV Schutz). Heuer steht kein Liegebereich im eingezäunten Freibad-Areal zur Verfügung.
- Die Benützung des Bades erfolgt auf eigene Gefahr, die Benützung des Beckens ist nur Kindern (Bestimmung durch Badpersonal) erlaubt.
- Es dürfen sich maximal 12 Personen gleichzeitig im Becken aufhalten, wobei Personen nicht gleichen Haushalts – innerhalb und außerhalb des Beckens – mindestens 1m Abstand zueinander einhalten müssen (CoV Schutz).
- Den Anweisungen und Aufforderungen des Badpersonals sind unwidersprochen Folge zu leisten.
- Die Aufsichtspflicht der Kinder obliegt den begleitenden erwachsenen Aufsichtspersonen (Eltern), die für die Einhaltung der Badeordnung und der Anweisungen des Badpersonals auch durch ihre Kinder verantwortlich sind.
- Das Schwimmbecken darf nur mit Badekleidung oder eigens dafür vorgesehenen Schwimmwindeln betreten werden. Kein Nacktbaden (auch für Kleinstkinder) erlaubt.
- Das Tragen von Schwimmflügeln bei Nichtschwimmern jedes Alters ist vorgeschrieben und verbindlich.
- Nichtschwimmer dürfen nur dann in das Becken, wenn sich ihre erwachsenen Aufsichtspersonen nicht weiter weg als auf der Betonumrandung befinden.
- Wegen Verletzungsgefahr ist das Springen in das Becken an jeder Stelle ausnahmslos verboten und untersagt.
- Das Verwenden von Wasserspielzeug kann jederzeit untersagt werden, persönliche Taucherbrillen sind erlaubt. Nur das eigene Spielzeug verwenden – Leihgaben des Bades (Spielzeug bis Schwimmflügel) sind heuer nicht möglich (CoV Schutz)!
- Wegen Verletzungsgefahr ist das Laufen am Beckenrand verboten.
- Vor dem Betreten des Beckens ist aus hygienischen Gründen zu duschen. Die Brause ist nach dem Gebrauch sofort wieder abzudrehen.
- Die Toilettenanlagen und Umkleiden sind unbedingt sauber zu halten und werden 2x täglich professionell gereinigt und desinfiziert. Dennoch als Fremdbenützung bestmöglich vermeiden.
- Das Mitbringen von Haustieren im eingezäunten Bereich um das Schwimmbad ist nicht gestattet.
- Mitgebrachte Speisen dürfen nur außerhalb des Geländes verzehrt werden (CoV Schutz), Speise- und andere Reste sind in den Mistkübeln zu entsorgen. Windeln ausschließlich im schwarzen Müllcontainer.
- Eigenverantwortung – gemeinsam mit einem „Schau auf mich, schau auf dich“ lässt die Badesaison auch heuer gut gelingen und schützt vor Einstellung des Badebetriebes.
- Ein Verstoß gegen die Badeordnung kann zu einem Hausverbot, ausgesprochen durch das Badpersonal, führen. Die Kenntnisnahme der Badeordnung ist eine Bringschuld der Badegäste.
Basierend auf den mit 15.05.2020 geltenden gesetzlichen Regeln und Verordnungen (inkl. nachgefolgten Adaptierungen), sowie den Empfehlungen des Zentrums für Public Health der Meduni Wien unter Prof. Hutter, den Empfehlungen zur Wiederöffnung von Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz (BHygG) und der Bäderhygieneverordnung 2012 (BHygV 2012) durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, sowie den aktuellen Hinweisen der ÖWR und des OSV, hat der Badbetreiber diese Verhaltensweisen zur Einhaltung und Umsetzung vorgesehen. Zu Ihrem Schutz – zum Schutz Ihres Kindes – zu unser aller Schutz!